Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37032
LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17 (https://dejure.org/2022,37032)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2022 - L 1 KR 650/17 (https://dejure.org/2022,37032)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - L 1 KR 650/17 (https://dejure.org/2022,37032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,37032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Auch wenn die Anwendung der §§ 305 ff. BGB auf Verträge nach § 127 SGB V nicht schon grundsätzlich ausgeschlossen ist (anders noch Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.10.2015 - L 1 KR 37/15 B ER - juris Rn. 79 ff.), so lässt sich doch über die §§ 305 ff. BGB eine Vertragsfiktion nicht erreichen.

    Im Eilverfahren hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 29.10.2015 - L 1 KR 37/15 B ER - der Beschwerde der Klägerin insoweit stattgegeben, als es festgestellt hat, dass die Klägerin längstens bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens berechtigt sei, Blutzuckerstreifen im Sinne des § 31 SGB V an die Versicherten der Beklagten auch ohne Abschluss eines Vertrages nach § 127 Abs. 2 SGB V abzugeben und entsprechend dem Vertrag Hilfsmittel zur Diabetestherapie abzurechnen.

    Entgegen der Rechtsauffassung des SG seien Blutzuckerteststreifen nach § 31 Abs. 1 SGB V weder Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V noch wie Hilfsmittel zu behandeln und fielen daher auch nicht unter das Vertragsregime der §§ 126, 127 SGB V. Dies habe das LSG bereits in dem Beschluss vom 29.10.2015 - L 1 KR 37/15 B ER - so entschieden.

    Dem Senat haben die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die Akten des Eilverfahrens (S 51 KR 934/14 ER, L 1 KR 37/15 B ER) vorgelegen.

    Das SG hat gleichwohl die Feststellungsklage nicht für subsidiär gehalten, weil eine Leistungsklage, die vorrangig wäre, nicht möglich sei, da die Beklagte aufgrund des LSG-Beschlusses vom 29.10.2015 - L 1 KR 37/15 B ER - vorläufig bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens (mithin vom 29.10.2015 bis 11.09.2017) zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Klägerin für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen verpflichtet sei.

    Soweit der Senat in dem Beschluss vom 29.10.2015 (L 1 KR 37/15 B ER - juris Rn. 79 ff.) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht weiter fest.

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Der Subsidiaritätsgrundsatz dient der Vermeidung überflüssiger Prozesse, weil das Feststellungsurteil nicht vollstreckbar ist und andere Klagearten daher bei typisierender Betrachtungsweise einen effektiveren Rechtsschutz bieten (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - juris Rn. 11).

    Denn sind von einem Beklagten bereits aufgrund einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG vorläufig Leistungen erbracht worden, kann er deshalb nicht in einem Hauptsacheverfahren erneut zur Leistung verurteilt werden; es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Beklagte die Leistungen nicht nur vorläufig zu Recht erbracht hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - juris Rn. 11).

    Eine Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen scheidet dann aus (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - juris Rn. 12).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Denn es ist höchstrichterlich geklärt, dass Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, eine Abgeltung selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn. 20; Urteil vom 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn. 32; Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn. 23; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris Rn. 67; Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R - juris Rn. 21; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 28).

    Dies ist aber insbesondere bei der Zulassung zur Leistungserbringung und der Einhaltung ihrer Reichweite der Fall (BSG, Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 28 ff.).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Obwohl damit vergangene Rechtsverhältnisse im Streit stehen, können auch diese Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R - juris Rn. 26).

    In entsprechender Anwendung der zur Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) entwickelten Grundsätze genügt ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann, wobei ein Feststellungsinteresse insbesondere zur Durchsetzung von Folgeansprüchen (Präjudizialität) und bei Wiederholungsgefahr in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R - juris Rn. 26; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 55 Rn. 15b).

  • LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09

    Umwandlung einer Krankenkasse nach ihrer Schließung in eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Anders verhielt es sich noch nach der zuvor geltenden Rechtslage, über die der Senat in seinem Urteil vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - zu entscheiden hatte.

    Auch in diesem Urteil ging der Senat davon aus, dass die Berechtigung von Hilfsmittelerbringern zur Versorgung Versicherter mit Blutzuckerteststreifen ungeachtet § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V ihre Rechtsgrundlage in den §§ 126, 127 SGB V hat (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - juris Rn. 27).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Bei dem in § 127 Abs. 2a SGB V eingeräumten Beitrittsrecht handelt es sich daher um ein Gestaltungsrecht, das durch eine einseitige Willenserklärung gegenüber der Krankenkasse ausgeübt wird, und nicht um ein Vertragsangebot, das einer Annahmeerklärung der Krankenkasse bedarf (Lungstras in: Becker/Kingreen, SGB V, 8. Aufl., § 127 Rn. 19; Nusser in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 127 SGB V Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rn. 8).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Denn es ist höchstrichterlich geklärt, dass Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, eine Abgeltung selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn. 20; Urteil vom 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn. 32; Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn. 23; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris Rn. 67; Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R - juris Rn. 21; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Diese rechtliche Konstruktion dient dazu, kollektivvertragliche Regelungen in einem Versorgungsbereich zu ermöglichen, dessen gesetzliches Leitbild der Einzelvertrag ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R - juris Rn. 39).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Für ein berechtigtes Interesse an der Feststellung genügt die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage, auch wenn aus dem (abgeschlossenen) Rechtsverhältnis keine Rechtsfolgen mehr hergeleitet werden können (BSG, Urteil vom 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R

    Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren, obwohl er - anders als in § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - keinen ausdrücklichen Niederschlag im Gesetzestext gefunden hat (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R - juris Rn. 12).
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen

  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 11/17 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - gesetzliche Abschlagspflicht der

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

  • BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 16 KR 7/11

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 1 KR 18/12

    Krankenversicherung - Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelvertrag - klar abgegrenzter

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 13/15 R

    Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsaufwand für Kinder bei der

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R

    Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang

  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 29/95

    Rechtsnatur der Rahmenverträge nach § 125 SGB V, Feststellungsklage

  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Zulässigkeit -

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R

    Planstellenbesetzung bei landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern vom

  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 14/87
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Durch den Vertragsbeitritt kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem beitretenden Hilfsmittelerbringer zustande ( Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2022 - L 1 KR 650/17 ).

    Hätte die Regelung für die Versorgung mit Blutteststreifen abschließenden Charakter, dürften diese von Hilfsmittelleistern wie der Klägerin gar nicht erbracht werden ( Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2022 - L 1 KR 650/17 ).

    In Bestätigung dieser Annahme wurde zunächst in § 31 Abs. 3 SGB V in Abgrenzung zu Arzneimitteln die Zuzahlungsfreiheit der Blutteststreifen klargestellt ( BT-Drucksache aaO ) und später im Zuge der Beschränkung des Versorgungsanspruchs auf apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 30. Juni 1997 ( BGBl I Seite 1520 ) Blutteststreifen durch Aufnahme in den § 31 Abs. 1 SGB V hiervon ausdrücklich ausgenommen ( siehe zu näheren Einzelheiten der historischen Entwicklung des § 31 SGB V Sächsisches LSG Urteil vom 26. Januar 2022 - L 1 KR 650/17 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht